Das Elternforum
Da das Interesse der Eltern an einer Teilnahme im Elternrat zurzeit gering ist, besteht im Worbboden ein Elternforum.
Es besteht aus den amtierenden Elternsprecherinnen und wird von der Schulleitung regelmässig zu Treffen eingeladen.
Das traditionelle Verabschieden der Schüler, die den Worbboden verlassen, wird weiterhin vom Elternforum organisiert.
Wir fordern alle Eltern auf mitzumachen. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Elternsprecherinnen aktuell:
Erika Bichsel, 031 701 30 42, erikabichsel-stauffer (at) bluewin.ch
Véronique Witschard
Das sind die Aufgaben des Elternrates:
Definition der Elternmitwirkung
Die Elternmitwirkung dient dem Informationsaustausch und der projektbezogenen Unterstützung zwischen den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern der Kinder, den Lehrpersonen, der Schul- und Kindergartenleitung und der Schul- und Kindergartenkommission im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. So soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind gestärkt werden. In der Elternmitwirkung werden Anliegen und Vorschläge der Eltern im Zusammenhang mit den Schul- und Kindergartenklasse, dem Schul- und Kindergartenbetrieb und dem Schul- und Kindergartenweg behandelt.
Pädagogische Belange sowie die schulische Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder sind nicht Gegenstand der Elternmitwirkung, sondern bedürfen besonderer Gespräche zwischen den betroffenen Eltern, den Lehrpersonen, der Schul- und Kindergartenleitung, der Schul- und Kindergartenkommission und dem Schulinspektorat.
Organisation
Die Eltern jeder Klasse, vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr, bilden die Elternversammlung. Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter, Elternsprecherin oder Elternsprecher genannt.
Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher vertreten die Elternversammlungen nach aussen und bilden den Elternrat ihres Schul- und Kindergartenkreises.
Der Elternrat berät Anliegen aus den Elternversammlungen, die für die ganze Schule Bedeutung haben. Er kann auch selbstgewählte Themen behandeln, die im Bereich von Elternhaus und Schule von Interesse sind.
Der Elternrat nominiert zuhanden des Gemeinderates aus seiner Mitte ein Mitglied als Elternvertreterin oder Elternvertreter für die Schul- und Kindergartenkommission. Wählbar sind Personen, die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind. Die Elternvertretung bringt die Interessen der Eltern und des Elternrats in der Schul- und Kindergartenkommission ein. Sie hat die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Kommissionsmitglieder. Die Amtsdauer ist identisch mit derjenigen der Schul- und Kindergartenkommissionen.